
Im Jahr 2025 hat sich die Landschaft der Steuererleichterungen für das Haus erheblich verändert, mit dem Ziel, Anreize zu rationalisieren und die öffentlichen Ausgaben nachhaltiger zu gestalten. Zu den wichtigsten verfügbaren Boni gehören der Hausbonus für Gebäuderenovierungen und der Ökobonus für Energieeffizienz. Schauen wir uns an, welche Neuigkeiten es gibt, welche Anforderungen es gibt und wie man darauf zugreifen kann.
Hausbonus 2025: Abzug für Gebäuderenovierungen
Der Home Bonus ermöglicht einen Steuerabzug von 50 % für Renovierungsarbeiten an Wohnimmobilien. Der Abzug gilt für eine maximale Ausgabe von 48.000 € pro Immobilieneinheit (reduziert gegenüber 96.000 € in den Vorjahren) und muss in 10 jährliche Raten aufgeteilt werden.
Geeignete Interventionen:
Wer davon profitieren kann:
Ecobonus 2025: Abzug für Energieeinsparung
Der Ecobonus ist darauf ausgelegt, Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden zu fördern, sowohl in Wohn- als auch in Instrumentenbereichen (Büros, Geschäfte, Lagerhäuser). Für 2025 wurde der Steuerabzug auf 50 % für Hauptwohnsitze und 36 % für andere Immobilien standardisiert, mit einer Auszahlung über 10 Jahre.
Geeignete Interventionen:
Sismabonus 2025: Abzug für seismische Verbesserung
Der Sismabonus bleibt aktiv für diejenigen, die strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der seismischen Sicherheit von Gebäuden in als gefährdeten Bereichen eingestuften Bereichen (Zonen 1, 2 und 3) durchführen. Der Abzug beträgt nun 50 % für Hauptwohnsitze und 36 % für andere Immobilien, mit einer maximalen Obergrenze von 96.000 Euro pro Wohneinheit.
Anforderungen:
75 % Bonus auf architektonische Barrieren
Bis zum 31. Dezember 2025 bleibt der 75%ige Abzug für Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren in Kraft. Diese Einrichtung erstreckt sich über 5 Jahre und sieht variable Ausgabenobergrenzen vor:
Geeignete Interventionen:
Möbel- und Haushaltsgerätebonus 2025
Der Möbelbonus wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, jedoch mit einer reduzierten Ausgabenobergrenze von 5.000 € pro Wohneinheit (im Vergleich zu 8.000 € im Jahr 2023). Der Abzug beträgt 50 % für den Kauf von Möbeln und großen Geräten (Energieklasse A für Öfen, F für Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefrierschränke).
Zugang und Dokumentation
Um auf diese Boni zuzugreifen, müssen Sie:
Wichtige Neuigkeiten des Jahres 2025

