FVG-Hausbonus und Abzüge 2025: Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln!!

2025 markiert ein entscheidendes Jahr für diejenigen, die Immobilien besitzen, um neu entwickelt oder renoviert zu werden. Mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 (Gesetz Nr. 207/2024), des Rundschreibens 8/E der Finanzbehörde (19. Juni 2025) und des neuen regionalen Rahmengesetzes zur Gebäudesanierung, das in Friaul-Venetien Giulia verabschiedet wurde, eröffnet sich ein einzigartiges Zeitfenster, um nicht rückzahlbare Zuschüsse und hohe Steuerabzüge zu erhalten.

Dies sind jedoch zeitlich begrenzte Möglichkeiten. Wer nicht sofort handelt, riskiert, Tausende Euro an Leistungen zu verlieren. Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt.

FALLENDE ZINSEN: WAS SICH AB 2025 ÄNDERT

Die neue nationale Gesetzgebung sieht eine schrittweise Verringerung der Steuerabzüge vor. Besonders:

Jahr der AusgabenErste WohnungZweitwohnung
202550 % 36 %
2026–202736 % 30 %
Ab 202830 %

30%

Diese Tarife gelten für:

  • Gebäuderenovierungsbonus
  • Ecobonus
  • Sismabonus
  • Möbelboni

Circular 8/E stellt klar, dass das Bargeldkriterium gilt: Das Zahlungsdatum ist gültig, nicht das Arbeitsbeginn. Daher ist es unerlässlich, die Ausgaben bis zum 31. Dezember 2025 zu leisten, um von den höheren Zinssätzen zu profitieren.

💡 Diese schrittweise Verringerung der Abzüge macht 2025 zum letzten Jahr, in dem der maximale Steuervorteil erzielt wird. Eine Verschiebung auch nur um ein paar Monate kann bedeuten, dass Tausende von Euro verloren gehen.

NEUER FVG-REGIONALBEITRAG 2025: 50 MILLIONEN NICHT RÜCKZAHLBARE ZUSCHÜSSE

Neben dem nationalen System stellt Friuli Venezia Giulia 50 Millionen Euro zur Unterstützung der Wiederherstellung des privaten Gebäudebestands und der Energieeffizienz bestehender Gebäude bereit.

Dies sind nicht rückzahlbare Beiträge , die mit Steuerabzügen kombiniert werden können, um den wirtschaftlichen Ertrag jeder Intervention zu maximieren.

Die beiden Aufrufe sahen vor:

  • 30 Millionen Euro für Energieeffizienz (voraussichtliche Veröffentlichung: Juli 2025)
  • 20 Millionen Euro für die Renovierung des Gebäudes (voraussichtliche Veröffentlichung: August 2025)

Die Beiträge betreffen Arbeiten, die ab dem 1. Januar 2025 durchgeführt werden. Für Haushalte mit einem ISEE von weniger als 25.000 € wird bereits zu Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung des Beitrags bereitgestellt.

BELOHNUNGEN FÜR DIEJENIGEN, DIE ZUR KONTROLLIERTEN MIETE MIETEN

Eine der bedeutendsten Neuerungen des zweiten Aufrufs (strukturelle Gebäudewiederherstellung) betrifft die Möglichkeit, lohnende Bewertungen im Ranking zu erzielen , wenn die Immobilie, die der Intervention unterliegt, zu einer kontrollierten Miete für mindestens 5 Jahre mit subventionierten Vertragsformeln (z. B. 3+2) vermietet wird.

Diese Maßnahme reagiert auf die Wohnungsnotlage, die durch den Boom der Touristevermietungen ausgelöst wurde, und bietet einen konkreten Anreiz für diejenigen, die sich entscheiden, Wohnraum für junge Menschen, Familien oder mobile Arbeitnehmer bereitzustellen.

Zusammenfassend:

  • Auch Zweitwohnungen sind für Beiträge berechtigt
  • Der Beitrag deckt bis zu 40 % der Ausgaben ab, mit spezifischen Obergrenzen für die Art der Intervention
  • Die Begünstigten sind: Eigentümer, Nießbraucher, Unternehmen, Eigentumswohnungen und Freiberufler

💡 Die Wahl eines mietkontrollierten Mietraums ermöglicht nicht nur höhere Wertungen im Ranking, sondern auch eine konkrete Reaktion auf die soziale Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.

ERSTES HEIMSPIEL VS. ZWEITES HEIM: DER UNTERSCHIED IST SPÜRBAR

Der nationale Gesetzgeber bevorzugt weiterhin diejenigen, die in ihren Hauptwohnsitz investieren. Circular 8/E stellt klar, dass der erhöhte Satz von 50 % für diejenigen reserviert ist, die die Immobilie als Hauptwohnsitz besitzen oder besitzen.

Beispiel – 50.000 € Intervention im Jahr 2025:

  • Erstes Zuhause: 50 % Abzug = 25.000 €
  • Zweitwohnsitz: 36 % Abzug = 18.000 €
  • Steuerdifferenz: 000 €

REALER FALL: INTERVENTION IN EINEM ZWEITHAUS

Nachfolgend eine konkrete Simulation einer Renovierung im Wert von 40.000 € im Jahr 2025:

:
Betrag des Interventionspostens(€) 36 % Abzug (€) 50 % Abzug (€)
Badezimmerrenovierung12.0004.3206.000
Neues elektrisches System8.0002.8804.000
Austausch der Einrichtungen10.0003.6005.000
Innenmalerei5.0001.8002.500
Technische Kosten (Projekt + DL) 5.0001.8002.500
Insgesamt40.00014.40020.000

Nettodifferenz: 5.600 € Abzug, wenn die Intervention an einem Zweitwohnsitz statt am ersten Heim durchgeführt wird.

STOPPEN SIE FOSSILE BRENNSTOFFANLAGEN

Circular 8/E und regionale Ausschreibungen schließen jegliche Form von Anreizen für fossile Brennstoffkessel aus, selbst wenn sie hocheffizient sind.

Dieser Ausschluss steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und der nationalen Energiewende hin zu emissionsarmen Technologien.

Andererseits sind nur Pflanzen zugelassen, die mit erneuerbaren oder hybriden Quellen betrieben werden und mit den Umweltpolitiken der Europäischen Union kompatibel sind.

WARUM JETZT HANDELN DIE RICHTIGE WAHL IST

Die Gründe für den jetzigen Umzug sind konkret:

  • 2025 ist das letzte Jahr mit vorteilhaften Quoten (50 % für Erstwohnungen, 36 % für Zweitwohnungen)
  • Ab 2026 werden die Abzüge deutlich sinken (bis zu 30 % für alle ab 2028).
  • Die neuen FVG-Regionalausschreibungen decken bis zu 40 % der Ausgaben ab, einschließlich Zweitwohnungen
  • Zuteilungswerte machen subventionierte Mieten strategisch
  • Es ist jedoch notwendig , ein Projekt vorzustellen, das durch die Veröffentlichung der Ausschreibungen, die zwischen Juli und September geplant sind, realisiert werden kann

Ein gutes technisches Design und eine strategische Vision der Immobilie sind der Schlüssel zur maximalen wirtschaftlichen Rendite und zur nachhaltigen Stadterneuerung beizutragen.

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Schlüsselwortvorschlag: Gebäude, Wohnhaus

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