
WAS IST DER FVG 2025 HOME BONUS UND WAS SIND SEINE HAUPTZWECKE?
Der FVG 2025 House Bonus, eingeführt durch das Regionalgesetz 8/2025, zielt darauf ab, die Bergung des bestehenden Gebäudebestands zu fördern und die Stadterneuerung, ökologische Nachhaltigkeit und seismische Sicherheit zu fördern. Die Maßnahme finanziert zwei Arten von Interventionen:
Das Gesetz zielt darauf ab, neuen Landverbrauch zu vermeiden, die Energieselbstversorgung zu fördern und kontrollierte Pacht sowie Wohngebiete in Gemeinden zu fördern, die von Entvölkerung bedroht sind.
WER AUF DIE VON ART BEREITGESTELLTEN BEITRÄGE ZUGREIFEN KANN. 2?
Personen, die in Friuli Venezia Giulia wohnen und sind:
Die Rechte müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags ordnungsgemäß in den Grundstücks- und Grundregistern eingetragen sein. Fachleute oder Unternehmer dürfen keine Immobilien besitzen, die für wirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden.
WELCHE BAUINTERVENTIONEN KÖNNEN MIT ARTIKEL 2 FINANZIERT WERDEN?
Die Interventionen, die durch Kunst definiert sind. 4 des Regionalgesetzes 19/2009 folgt daher:
Grundstücke müssen in die Katastralkategorien A/1–A/7 und A/11 fallen, während solche vom Typ A/8 und A/9 ausgeschlossen sind. Eine Verbesserung der Energieeffizienz (EPgl, Nren-Wert) ist erforderlich.
WIE VIEL KANN ALS BEITRAG ERZIELT WERDEN?
Je nach Art und beabsichtigter Nutzung der Immobilieneinheit sind die Decken:
Jeder Antragsteller kann von bis zu 3 Immobilieneinheiten profitieren.
IST ES MÖGLICH, EINEN VORSCHUSS AUF DEN BEITRAG ZU ERHALTEN?
Ja, auf Wunsch und bei Vorlage einer Bürgschaft. Die Kosten der Garantie sind als Teil der meldepflichtigen Ausgaben berücksichtigt. Der Vorschuss soll Familien in Energiearmut oder Wohnprojekten bevorzugen, die gebaut werden können.
WELCHE AUSGABEN SIND BERECHTIGT UND WELCHE SIND AUSGESCHLOSSEN?
Technische Ausgaben (Entwurf, Bauleitung, APE, Sicherheit), Bauarbeiten, Abrisse, Wiederaufbau, Materialien, nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer und verwandte Gebühren sind erlaubt. Ausgaben für Klimaanlage und Photovoltaikanlagen (abgedeckt durch andere Rufe), Einrichtung und Notargebühren außer Erbschaft oder Eigentumswiedervereinigung sind ausgeschlossen.
WIE BEWERBE ICH MICH?
Der Antrag muss ausschließlich online über die IOL-Plattform (Online Instances) von Insiel eingereicht werden, mit Zugang über SPID oder CIE. Die erforderlichen Dokumente umfassen:
IST ES MÖGLICH, DEN BEITRAG MIT ANDEREN ÖFFENTLICHEN ODER REGIONALEN ANREIZEN ZU KOMBINIEREN?
Ja. Der Beitrag, den die Kunst leistet. 2 des Regionalgesetzes 8/2025 kann mit anderen öffentlichen Beiträgen, einschließlich regionaler Beiträge (wie dem Aufruf für FVG-Photovoltaik, die bis 2026 aktiv ist) kombiniert werden, vorausgesetzt, die Summe aller Leistungen übersteigt nicht die insgesamt zulässigen Ausgaben für die Intervention.
Andererseits kann er nicht mit dem Beitrag von Artikel 3 desselben Gesetzes kombiniert werden, wenn er sich auf dasselbe Eigentum bezieht.
Schließlich ist es erlaubt, sie mit nationalen Steuerabzügen (z. B. Wohnbonus, Ökobonus, Sismabonus) zu kombinieren, sofern sie nicht für denselben Anteil der bereits durch öffentliche Mittel gedeckten Ausgaben erforderlich sind.
WELCHE BELOHNUNGSKRITERIEN ERHÖHEN DIE CHANCEN, DEN BEITRAG ZU ERHALTEN?
Die wichtigsten Vergabekriterien sind:
Diese Kriterien bestimmen die Berechtigung für den maximalen Beitrag von 60.000 €.
WANN WIRD DER AUFRUF NACH ARTIKEL 3 VERÖFFENTLICHT?
Derzeit wurde der Aufruf nach Artikel 3 (Energieeffizienz für Privatpersonen) noch nicht veröffentlicht, aber ein „Gegen“-Ansatz ist vorgesehen, mit einem Beitrag von bis zu 12.000 € für Eingriffe an Dächern, Beschichtungen, Fenstern und Dämmung. Keine Systeme oder nicht-wohnliche Ausstattungen sind erlaubt. Die Auszahlung kann auch im Voraus für schutzbedürftige Personen erfolgen (ISEE < 25.000 €).
WAS PASSIERT, WENN ICH DIE BEWERBUNG EINREICHE UND DANN DAS PROJEKT ÄNDERE?
Projektvarianten sind erlaubt, müssen aber vor dem Abschlussbericht kommuniziert und genehmigt werden. Alle Änderungen müssen den städtebaulichen Vorgaben entsprechen und dürfen die Energieentwicklung oder die vorgesehene Nutzung nicht verschlechtern.
MUSS ICH DEN WOHNSITZ IN DER IMMOBILIE BEHALTEN, DIE DEM BEITRAG UNTERLIEGT?
Ja, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz vorgesehen ist, muss sie innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten übertragen und 5 Jahre lang gepflegt werden. Eine Ausnahme bildet die Hypothese eines vereinbarten Mietvertrags, für den der Mietvertrag für mindestens 5 Jahre ausreicht.
Wenn Sie FVG-Bürger sind und wissen möchten, ob Ihre Immobilie in die Ausschreibung aufgenommen werden kann, können Sie direkt über die Website eine technische Beratung mit mir vereinbaren: www.architettopietrodusso.com oder mich per E-Mail kontaktieren, um die fertige Baustelle und die Vereinbarkeit mit den Ausschreibungskriterien zu beurteilen.

