Beiträge zur Energieeffizienz in der Region Friaul-Venetien Giulia: Ab heute können Sie sich für die Arbeiten bewerben

📅 AKTUALISIERUNG VOM 1. AUGUST 2025!!

Derzeit ist die Online Instances (IOL)-Plattform offiziell aktiv für die Einreichung von Anträgen auf nicht rückzahlbare Zuschüsse, die durch Art. 3 DES REGIONALGESETZES 8/2025 vorgesehen sind, sowie für bereits im Jahr 2025 durchgeführte Interventionen. Dies ist eine großartige Gelegenheit für die Bewohner von Friaul Venetien Giulia, die bereits in den Austausch von Fenstern und Türen sowie in Wärmedämmung von Wänden oder Dächern investiert haben, vorausgesetzt, sie haben die technischen und dokumentarischen Anforderungen des offiziellen Aufrufs (Beschluss Nr. 1022/2025) erfüllt.

Hier schlagen wir eine geführte und kommentierte Lektüre der FAQs vor, die am 1. August von der FVG-Region veröffentlicht wurden, wobei einige entscheidende Aspekte und Grauzonen hervorgehoben werden, die technische Aufmerksamkeit erfordern. Als technisches Unternehmen bieten wir unseren Kunden eine individuelle und personalisierte Analyse an, um die Berechtigung und den potenziellen Beitrag genau zu überprüfen.

🔗 LINK ZUR OFFIZIELLEN FAQ DER FVG-REGION

(1. AUGUST 2025)

WANN KÖNNEN SIE SICH BEWERBEN UND MIT WELCHEN DOKUMENTEN?

Wie in den regionalen FAQs klargestellt, darf der Antrag nicht nur mit einem Angebot oder einer Materialanordnung eingereicht werden: Es ist verpflichtend, dass die Intervention abgeschlossen und vollständig bezahlt wird, mit Rechnungen ab dem 1. Januar 2025. Eine im Jahr 2024 geleistete Anzahlung gilt ebenfalls nicht als berechtigt für den Beitrag.

Der Antrag wird online ausgefüllt (FVG-Instanzen), aber die Dokumente müssen für Prüfungen aufbewahrt werden . Besonders:

  • Vor- und Nachinterventions-APE oder „rotes“ Modell (in Ermangelung eines APE-Ante);

  • „Grünes“ Modell, wenn die Dokumentation keine Oberflächen oder Übertragungskraft angibt;

  • Rechnungen mit Details zur Arbeit;

  • Überweisungen oder Quittungen, die die Zahlung belegen.

WER KANN SICH BEWERBEN? SEIEN SIE VORSICHTIG BEI DENEN, DIE NUR BEZAHLT HABEN, ABER KEINE EIGENTÜMER SIND

Die Region bestätigt, dass nur Eigentümer oder Inhaber realer Rechte (Nutzung, Nießbrauch, Bewohnung) einen Antrag stellen können. Daher wird ein Mitbewohner, der für die Intervention bezahlt hat, aber nicht Eigentümer ist, nicht als Begünstigter aufgenommen, obwohl die Rechnungen an ihn ausgestellt werden können, um von Steuerabzügen zu profitieren.

GEEIGNETE INTERVENTIONEN UND GRENZFÄLLE

Die geeigneten Arbeiten zielen auf die Verbesserung von EPgl,nren ab, also der globalen Effizienz von nicht-erneuerbaren Energien. Es gibt drei Hauptkategorien:

  • A. AUSSENFENSTER (bis zu 12.000 €);

  • B1. DÄMMUNG DER UNDURCHSICHTIGEN HÜLLE – WÄNDE, BÖDEN, BÖDEN (bis zu 12.000 €);

  • B2. DACHDÄMMUNG (bis zu 12.000 €).

Zu den besonderen Situationen, die im FAQ illustriert werden, gehören

  • ✅Zulässig: Eingangstür des Treppenhauses nicht beheizt.

  • ❌Nicht zulässig: Die Veranda mit neuen Fenstern zu schließen , wenn sie nicht beheizt ist.

  • ❌Nicht zulässig: Dachrenovierung ohne Dämmung (nur Abdeckung/Ziegel).

  • ✅Zulässig: Deckendämmung von innen bis zum unbeheizten Dachboden.

  • ❌Nicht zulässig: neuer Boden ohne Dämmung nach außen oder kalten Umgebungen.

WIE WIRD DER BEITRAG BERECHNET? KONKRETE BEISPIELE

Der Beitrag entspricht 50 % der zulässigen Ausgaben, bis zu einer bestimmten Obergrenze pro Kategorie. Die Beispiele in den FAQs zeigen:

  • Fensterrahmen: bis zu 1.500 € pro m² (Wandloch), maximaler Beitrag 12.000 €.

  • Wand-/Bodendämmung: bis zu 180 € pro Quadratmeter.

  • Dachdämmung: bis zu 200 € pro Quadratmeter.

Typischer Fall:

Fensterersatz: 9 m², Kosten 11.000 € → Beitrag 5.500 €
Wanddämmung: 65 m², Kosten 11.000 € → Beitrag 5.500 €
Dachdämmung: 80 m², Kosten 20.000 € → Beitrag 12.000 € (Deckendecke)

KUMULATION MIT WEITEREN BEITRÄGEN: PHOTOVOLTAIK EINGESCHLOSSEN

Es ist möglich , den Beitrag nach Artikel 3 mit anderen Anreizen, sowohl nationalen als auch regionalen, zu kombinieren:

  • ✅ Vereinbar mit nationalen Steuerabzügen (Home Bonus, Ecobonus), solange die Summe der Leistungen die entstandenen Kosten nicht übersteigt.

  • ✅ Kompatibel mit dem nicht rückfälligen Beitrag für Photovoltaiksysteme (PV-Systeme + Speicher), wie sie durch das Regionalgesetz 1/2023 vorgesehen ist (40 % FVG-Photovoltaikbonus).

Praktisches Beispiel:

Haben Sie die Beschichtung (20.000 €), die Armaturen (11.000 €) erneuert und eine 6 kW PV (12.000 €) installiert?
→ Mögliche Beiträge: 10.000 € (Dämmung) + 5.500 € (Armaturen) + 4.800 € (FV) = 20.300 € von insgesamt 43.000 €.

📌 Grundlegend: Ausgaben müssen separat gemeldet werden, mit separaten Dokumentationen für jeden Beitragskanal.

ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN UND TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

Die Studie bietet:

  • Technische Analyse und Eignungsprüfung.

  • Berechnung des Beitrags auf dokumentarischer Basis.

  • Entwurf von APE-, „roten“ und „grünen“ Modellen.

  • IOL-Praxismanagement.

  • Unterstützung für parallele Anwendungen für FVG-Photovoltaikbeiträge.

📩 KONTAKTIEREN SIE MICH FÜR EINE BERATUNG oder für ein individuelles Angebot für Ihre Praxis.

Kontaktieren Sie uns für einen ersten und unverbindlichen Vergleich

Schlüsselwortvorschlag: Gebäude, Wohnhaus

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.