
Am 10. September 2025 veröffentlichte die Region Friuli Venezia Giulia eine Aktualisierung der FAQs zum Regionalgesetz 8/2025, die die Anforderungen und Methoden des Zugangs zu Beiträgen weiter klarstellt.
Im Vergleich zu den August-Versionen verändern diese neuen FAQs nicht die Obergrenzen, sondern bringen entscheidende Klarstellungen für das praktische Management von Anwendungen sowohl im technischen als auch im dokumentären Bereich.
Die neuen FAQs haben sehr konkrete Hinweise hinzugefügt:
KOLLABORIERENDE GEBÄUDE: bestätigt, dass sie auf den Beitrag zugreifen können, vorausgesetzt, der Bericht zeigt nutzbare Einheiten und ist in der Kategorie A1-A7 oder A11 registriert.
ABRISS UND WIEDERAUFBAU: stellte klar, dass es automatisch die Anforderung A.4 (seismische Anpassung) erfüllt.
VOLUMETRISCHE ERWEITERUNGEN: Sie können nicht finanziert werden; Die berechtigten Kosten betreffen nur den Renovierungsteil.
BETRIEBLICHE ASPEKTE: Neue FAQs erklären, wie man aktualisierte Katastersuchen online erhält und die Möglichkeit, die Erstellung des Antrags zu delegieren, die jedoch mit dem SPID des Antragstellers eingereicht werden muss.
Für diejenigen, die Anspruch auf den erhöhten Beitrag haben (75 %, bis zu 18.000 €) berechtigt sind, haben die FAQs vom September einige wichtige Punkte klarer gemacht:
APE AUCH ZUR LAGERUNG: er muss vor und nach dem Eingriff präsentiert werden, selbst wenn nur eine Speicherbatterie installiert ist, auch ohne Änderungen des Energieindex.
KORREKTUR DER ANTRAGE: im Falle von Fehlern ist eine Änderung nicht möglich, aber es ist notwendig, auf den Antrag zu verzichten und den Antrag erneut einzureichen.
„PURPLE“-MODELL: Ein neues technisches Modell wurde eingeführt, um fehlende Flächen und Daten zu zertifizieren.
KUMULIERUNG: Das Verbot mit dem Regionalgesetz 1/2023 und den Erfrischungen des Zivilschutzes wurde wiederholt, aber die Vereinbarkeit mit Steuerabzügen wurde bestätigt.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich den operativen Teil und die wirtschaftlichen Grenzen:
ANTRÄGE NUR NACH FERTIGSTELLUNG DER ARBEIT: sie können nicht mehr mit laufenden Arbeiten eingereicht werden.
PFLICHTFORMULARE:
Rot , wenn der APE vor den Werken fehlt,
Grün , wenn keine Daten zu Oberflächen, Übertragung oder Fertigstellungsdatum der Arbeiten vorliegen.
FENSTER und TÜREN: Die Grenze von 1.500 € pro m² Loch und der maximale Beitrag von 12.000 € wurde bestätigt.
ENTSCHÄDIGUNGEN UND ERFRISCHUNGEN: Die Versicherungsentschädigung gilt nicht, aber diejenigen, die bereits Erfrischungen durch den Zivilschutz erhalten haben, können keinen Beitrag beantragen.
Die FAQs vom 10. September ändern nicht die Obergrenzen, sondern die Art und Weise, wie die Nachfrage gehandhabt werden sollte. Es wird entscheidend:
vollständige Dokumentation haben (APE, Katastralsuche, Schätzungen, technische Modelle),
Kennen Sie die Grenzen der Kumulation, um Ausschlüsse zu vermeiden,
Planen Sie den Verwaltungsprozess rechtzeitig.
Ohne einen korrekten vorbereitenden Ansatz ist das Risiko der Unzulässigkeit hoch, selbst bei bereits durchgeführten Arbeiten.
Um das Material stets zugänglich zu machen, können Sie in der von mir geleiteten Facebook-Gruppe BONUS CASA FVG 2025 direkt die PDF-Dateien der offiziellen FAQs der Region herunterladen sowie die institutionellen Links konsultieren.
👉 Dies ermöglicht es Bürgern und Fachleuten, stets die aktuellste Version zur Verfügung zu haben, ohne die Website der Region durchsuchen zu müssen, und gemeinsam Interpretationen, praktische Fälle und reale Beispiele zu besprechen.

