Das Thermal Account 3.0 sieht einen Beitrag von bis zu
65 % der anspruchsberechtigten Ausgaben vor, mit direkter Auszahlung an den Begünstigten. Für Beträge bis zu 15.000 Euro wird der Anreiz in einer einmaligen Zahlung gezahlt, während höhere Beträge auf maximal 5 jährliche Raten verteilt werden.
PRIVATPERSONEN: MASSNAHMEN AUF PFLANZEN BESCHRÄNKT
Für Wohneinheiten betrifft das Werkzeug nur
anlagentechnische Eingriffe: Wärmepumpen, Hybridsysteme, Biomassegeneratoren, Solarthermie, Wärmepumpen-Warmwasserbereiter und Mikro-Kraftwerk. Arbeiten an der Gebäudehülle sind ausgeschlossen, die außerhalb des Perimeters verbleiben.
UNTERNEHMEN UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN: EIN VIEL BREITERES FELD
Das eigentliche Potenzial des Thermal Account 3.0 zeigt sich jedoch auch für
Unternehmen und
PAs, die ein viel breiteres Spektrum an Interventionen zur Verfügung stehen.
Für Unternehmen beschränkt sich der Mechanismus nicht auf Anlagen, sondern finanziert auch:
- Wärmedämmung der Gebäudehülle (Wände, Dächer, Böden);
- Austausch von Fenstern und Türen;
- Sonnenschutzsysteme;
- Umwandlung von Gebäuden in NZEB (FAST NULL-ENERGIE-GEBÄUDE);
- effiziente Beleuchtung für drinnen und draußen;
- Gebäudeautomation (integrierte Steuerung und Verwaltung von thermischen und elektrischen Systemen);
- elektrische Ladestationen , die mit Wärmepumpen integriert sind;
- Photovoltaiksysteme mit Speichersystemen, wenn sie mit dem Austausch der Klimaanlage kombiniert werden.
In diesen Fällen wird das Thermal Account 3.0 somit zu einem echten
360-Grad-Gebäudeumbau-Werkzeug, das in der Lage ist, Systeme und Hüllen gleichzeitig abzudecken.
DIE OBERGRENZEN DES THERMISCHEN KONTOS 3.0
Um die Kostenwirksamkeit der Interventionen zu bewerten, ist es notwendig, die für jede Technologie festgelegten
Einheitsanreizgrenzen zu berücksichtigen.
- ELEKTRISCHE WÄRMEPUMPEN: Bis zu 35 kWt, die Werte liegen bei etwa 0,150–0,160 €/kWh erzeugt; über 35 kW sinken sie auf 0,060 €/kWh.
- GAS-WÄRMEPUMPEN: Anreiz, der auf der saisonalen Effizienz basiert, mit Begrenzungen für verschmutzende Emissionen.
- HYBRIDSYSTEME: sowohl „fabrikgefertigt“ als auch bivalent oder Zusatz erlaubt, wobei die Berechnung sich auf das Wärmepumpenteil bezieht.
- WÄRMEPUMPEN-WARMWASSERBEREITER: Pauschalprämie von 500 bis 1.500 Euro, basierend auf Kapazität und Energieklasse.
- BIOMASSEGENERATOREN: für Kessel bis zu 35 kWt Anreiz von 0,060 € / kWh, mit Boni von bis zu +50 % für emissionsarme Geräte.
- SOLARTHERMISCHE SYSTEME: Anreize, die sich auf Oberfläche und Nutzung beziehen (Warmwasser, Heizung, Solarkühlung), bis zu über 0,40 € / kWh.
Die maximale Obergrenze liegt bei 65 % der Ausgaben, mit Ausnahme von Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern, die in einigen Fällen die Gesamtdeckung erhalten können.
DER AUFRUF ART. 3 FVG: FOKUS AUF DIE GEBÄUDEHÜLLE
Die Region Friuli Venezia Giulia hat mit dem Regionalgesetz 8/2025 einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für bereits durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen eingeleitet. Der Beitrag beträgt bis zu
50 % der ab dem 1. Januar 2025 entstandenen Ausgaben, mit einer Obergrenze von
12.000 Euro pro Interventionsart.
Folgendes ist erlaubt:
- Austausch von Fenstern und Türen;
- Dämmung von vertikalen Wänden, Böden gegen Boden und Dach;
- Teilweise oder vollständige Renovierung des Daches.
Die Verbesserung muss vor und nach der Intervention von APE zertifiziert werden. Der Beitrag kann mit Steuerabzügen kombiniert werden, solange er nicht 100 % der Ausgaben übersteigt.
KOMPLEMENTARITÄT ZWISCHEN CONTO TERMICO 3.0 UND CALL ART. 3 FVG
Die Stärke dieser Werkzeuge liegt in ihrer
Integration.
- Privatpersonen können den Ausschreibungstermin Art . 3 für den Umschlag und den Thermischen Account 3.0 für Systeme nutzen.
- Unternehmen hingegen können das gesamte Arbeitspaket – Umschlag und Systeme – direkt auf das Thermal Account 3.0 konzentrieren und von sofortigen Kapitalanreizen profitieren.
In beiden Fällen wird eine
vollständige Energie-Requalifizierung erreicht, mit einer Reduzierung des Verbrauchs, erhöhtem Komfort und Verbesserung der Immobilie.
EIN REALISTISCHER WEG FÜR EINZELPERSONEN UND UNTERNEHMEN
Für
Privatpersonen: Die Kombination aus Verkleidung + Fenstern mit dem Art. 3 Call und Wärmepumpen + Solarthermie mit dem Thermal Account 3.0 kann zu einer sehr erheblichen Ausgabendeckung führen.
Für
Unternehmen: Das Thermal Account 3.0 stellt dank der Möglichkeit, auch auf die Hülle und die Gebäudeautomatisierung einzugreifen, ein vollständiges und flexibleres Instrument als Steuerabzüge dar. In diesem Fall erhält das Unternehmen direkte und schnelle Anreize, was die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Energiemanagementkosten senkt.
SCHLÜSSE
Die Kombination aus
ART. 3 FVG CALL und
THERMISCHES KONTO 3.0 stellt heute eine der konkretesten Lösungen für die Planung einer integrierten Energie-Requalifizierung dar.
Für Privatpersonen bedeutet es, sich einem „verkleinten Superbonus“ nähern zu können, aber stabiler, mit direkten und regionalen Anreizen.
Für Unternehmen bedeutet es, ein mächtiges und unmittelbares Werkzeug zu haben, das es ihnen ermöglicht, Gebäude und Systeme zu renovieren und gleichzeitig Kosten und Verbrauch zu senken.
In beiden Fällen ist es unerlässlich, sich auf einen
qualifizierten Fachmann zu verlassen, der weiß, wie man beide Ressourcen in ein vollständiges Energieprojekt integriert. Tatsächlich ist es notwendig, mit einer
vorläufigen Energiestudie zu beginnen, um die Ausgangssituation und die erreichbaren Ziele zu bewerten, ähnlich wie beim Superbonus. Anschließend fahren wir mit einer
geschätzten metrischen Berechnung der Arbeiten,
der finanziellen und Baustellenplanung sowie der Verwaltung aller Bau-, Stadtplanungs- und Sicherheitspraktiken fort, die mit der Intervention einhergehen. Nur auf diese Weise kann langfristig ein kohärentes, effektives und nachhaltiges Ergebnis garantiert werden.